Rentenwahlrecht
Das Rentenwahlrecht bedeutet bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, dass der Versicherungsnehmer anstelle einer einmaligen Kapitalleistung eine Auszahlung in Form einer regelmäßigen Rente wählen kann.
Die Rentenhöhe richtet sich in diesem Fall nach den zum Zeitpunkt der Rentenwahl gültigen Berechnungsgrundlagen (Sterbetafeln).
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