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Versichertes Interesse

Als versichertes Interesse bezeichnet man die im Versicherungsvertrag beschriebene zu Sache bzw. das zu versichernde Risiko.

Gut zu wissen!

Bei einem Wegfall des versicherten Interesses besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherungsvertrages.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, Sachversicherung, V

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