Opting-Out

Opting-Out bedeutet, dass bestimmte Berufsgruppen, wie u.a. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte und Apotheker, durch die jeweilige Kammerorganisation die Möglichkeit haben sich entweder über die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) oder durch private Versicherer krankenversichern zu lassen.

Die Tatsache, dass eine Versicherung bestehen muss, bleibt unberührt – Mitglieder solcher Kammern haben aber die Wahlmöglichkeit.