Nachbesserung

Die Nachbesserung bedeutet, dass bei einem mangelhaften Produkt oder einer mangelhaften Leistung eine rechtliche Verpflichtung zur Nachbesserung bzw. Beseitigung diesen Mängeln besteht. Man spricht hier auch von Gewährleistung.

Haftpflichtversicherungen schließen solche Forderungen von Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich aus. Im Rahmen einer Produkthaftpflicht-versicherung können aber bestimmte Aufwendungen, welche aufgrund der Verpflichtung zur Nachbesserung eines Produktes bzw. zu einer Schadensbeseitigung entstehen, mitversichert werden.

Gut zu wissen!

Ersatz für ein mangelhaftes Produkt wird aber nie von einer Versicherung erbracht.