Kinderunfall-Versicherung (gesetzlich)

Kinder sind gesetzlich kaum für die Folgen eines Unfalles im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Schüler und Studenten erhalten eine Versehrtenrente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von mehr als 50%. Liegt der Grad der MdE darunter, wird lediglich ein einmaliges Versehrtengeld ausbezahlt.

Stand 2025:

Gut zu wissen!

Kleinkinder, Hausfrauen/-männer und Pensionisten sind generell nicht gesetzlich unfallversichert und werden daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

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Hier kann ein Übersichtsblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche heruntergeladen werden.

UV_Leistungen Kinder_ASVG 2025