Internationale Versicherungskarte

Die internationale Versicherungskarte (IVK), auch „grüne Karte“ genannt, bestätigt bei Auslandsfahrten mit dem versicherten Fahrzeug, dass Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes besteht.

Die Karte wird durch den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellt und enthält u.a. die Adressen von Regulierungsbüros, an die sich der Geschädigte im Ausland wenden kann.

Gut zu wissen!

Auch wenn Du die IVK nicht mitführst, hast Du Versicherungsschutz.

Es kann aber vorkommen, dass Du bei einer Verkehrskontrolle im Ausland danach gefragt wirst bzw. darauf bestanden wird. Vergiss‘ also nicht rechtzeitig eine gültige grüne Karte bei Deinem Versicherer anzufordern, wenn Du ins Ausland fährst.