Höhere Gewalt
Unter Schäden durch höhere Gewalt sind nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Schadenereignisse zu verstehen, die auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden können.
Solche unabwendbaren Zufälle sind grundsätzlich um äußere, betriebsfremde Ereignisse und stellen in Versicherungsverträgen üblicherweise einen Ausschluss dar.
Sie sind daher nicht oder nur mit sehr geringen Summen versichert, wie bspw. Naturkatastrophen.
Höhere Gewalt ist niemals gegeben, wenn bei der Entstehung des außergewöhnlichen Ereignisses geringstes eigenes Verschulden bestand.
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