Höhere Gewalt

Unter Schäden durch höhere Gewalt sind nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Schadenereignisse zu verstehen, die auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden können.

Solche unabwendbaren Vorfälle können als Zufall bezeichnet werden und sind grundsätzlich äußere, betriebsfremde Ereignisse. Diese stellen in Versicherungsverträgen üblicherweise einen Ausschluss dar.

Solche Schadenfälle sind daher nicht oder nur mit sehr geringen Summen versichert, wie bspw. Naturkatastrophen.

Gut zu wissen!

Ob es sich bei einem bestimmten schadenverursachenden Ereignis tatsächlich um höhere Gewalt gehandelt hat, ist nicht immer leicht zu eruieren.

Oft stellt sich die Frage, ob das Ereignis auch durch zumutbare äußerste Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können.
Höhere Gewalt ist aber niemals gegeben, wenn bei der Entstehung des außergewöhnlichen Ereignisses auch nur geringstes eigenes Verschulden bestand.