Folgeschaden

Wird ein Schaden mittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht, spricht man von einem Folgeschaden.

Man spricht auch von sogenannten „mittelbaren Schäden“.

In der Regel sind Folgeschäden in der jeweiligen Versicherungssparte mitversichert, wenn diese eine unvermeidliche Folge eines versicherten unmittelbaren Ereignisses sind, wie bspw. Beschädigungen an den versicherten Sachen aufgrund von Löscharbeiten als Folge eines Brandschadens im Rahmen der Feuerversicherung.