Fahrerfluchtfonds

(Verkehrsopferschutz) Aus dem Fahrerfluchtfonds können Opfer eines Verkehrsunfalls in besonderen Fällen unter dem Titel „Verkehrsopferschutz“ Leistungen erhalten, wenn kein Versicherungsschutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers besteht.

Beispiele für Fälle in denen eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt sind, wenn

  • das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht bzw. nicht mehr zum Verkehr zugelassen ist
  • es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt
  • am Unfall ein unbekanntes Fahrzeug beteiligt war (Fahrerflucht)
  • der gegnerische Kfz-Lenker den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat

Betroffene können ihre Schadenersatzansprüche direkt an den Versicherungsverband Österreich (VVO) richten.
Gemäß des Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetzes (VOEG) werden Sach- und Personenschäden entschädigt. Die Entschädigung ist mit der zum Unfallzeitpunkt geltenden Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Dies wären € 7,79 Mio. (Stand 2023)

Bei der Entschädigung von Sachschäden ist ein Selbstbehalt vorgesehen, der € 220 beträgt. Im Falle einer Schädigung durch ein unversichertes Fahrzeug, wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht, wenn bei dem Schadenhergang eine Person schwerste Verletzten erlitt oder getötet wurde.

Anspruch auf Leistungen nach dem VOEG haben ausschließlich Personen, die einen im Gesetz beschriebenen Vorfall erlitten haben, sowie deren Hinterbliebenen, wenn diese Personen getötet wurden.

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers insolvent ist und seiner Leistungspflicht nicht nachkommen kann, ist die Leistung des Verkehrsopferschutzes mit 0,5% aller jährlichen Prämieneinnahmen sämtlicher Kfz-Haftpflichtversicherer begrenzt.

Gut zu wissen!

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers insolvent ist und seiner Leistungspflicht nicht nachkommen kann, ist die Leistung des Verkehrsopferschutzes mit 0,5% aller jährlichen Prämieneinnahmen sämtlicher Kfz-Haftpflichtversicherer begrenzt. (2019 betrugen die Prämieneinnahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung in Österreich lt. VVO rd. € 1.845 Mio.)