Formeller Beginn
Der formelle Beginn eines Versicherungsvertrages ist der Tag, ab dem das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer beginnt.
In der Regel beginnt das Vertragsverhältnis mit der Annahme des Antrages, also der Zustellung der Polizze.
Neben dem formellen Beginn gibt es auch einen technischen und materiellen Beginn.
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