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Allgemeine Gebührenklasse

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für die Sozialversicherten die Kosten für medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive der medizinischen Untersuchungen sowie der Bereitstellung der erforderlichen Heilmittel. Man spricht auch von der „Allgemeinen Gebührenklasse„.

Ist keine ambulante/tagesklinische Behandlung möglich, erfolgt eine ärztliche Einweisung und die stationäre Aufnahme. Das bedeutet, dass die PatientInnen dann im Krankenhaus bleiben und medizinisch versorgt werden.

Für Notfälle stehen Krankenhäuser rund um die Uhr zur Verfügung. Bei einem Krankennottransport wird die erkrankte bzw. verunfallte Person in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht, das für derartige Fälle geeignet ist und wo eine Aufnahme möglich ist. Können Behandlungen ambulant durchgeführt werden, erfolgt diese in den Ambulanzen der Krankenhäuser.

Bei dieser Art der Leistung handelt es sich um eine sogenannte Sachleistung. Weitere Sachleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind u.a. ambulante Behandlungen, Zahnbehandlungen, Hauskrankenpflege, usw.

Mehrkosten für eine Sonderklassebehandlung sind privat zu bezahlen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Gut zu wissen!

Für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus übernimmt die Sozialversicherung alle Kosten bis auf den sogenannten Verpflegskostenbeitrag, den Du für bis zu 28 Kalendertage selbst tragen musst. Ab dem 29. Tag im Krankenhaus werden die Kosten dann zur Gänze vom zuständigen Krankenversicherungsträger, bspw. die ÖGK, übernommen.

Video-Erklärung

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§ Link zum Gesetzestext

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A, Sozialversicherung|Krankenversicherung

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