VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / GLEITENDER NEUWERT2 / WIKI3 / Sachversicherung4 / Gebäudeversicherung5 / GLEITENDER NEUWERT

Gleitender Neuwert

Unter dem gleitenden Neuwert versteht man einen errechneten Wert, der angibt wie hoch die anfallenden Kosten für einen kompletten Neubau eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt sind.

Mit diesem Wert kann die erforderliche Versicherungssumme im Rahmen einer Gebäudeversicherung bestimmt werden.
Zudem wird auch die Wertentwicklung eines Gebäudes inkl. Preisentwicklungen aufgrund von Lohn- und Materialkosten berücksichtigt.
Auch wenn Wiederherstellungskosten zwischenzeitlich gestiegen sind, hat das für den Versicherungsnehmer keinen Nachteil, da Preisentwicklungen bereits in der sich verändernden Versicherungssumme berücksichtigt wurden.

Gut zu wissen!

Wird im Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart, ist sichergestellt, dass ein zerstörtes Gebäude so ersetzt wird, wie es vor dem Schadenfall bestand.

Zur Berechnung des gleitenden Neuwertes eines Gebäudes dient beispielsweise der Wert 1914 als Basis.
Zusätzlich spielt auch die konkrete Lage des Gebäudes eine Rolle.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
G, Gebäudeversicherung

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: GARAGENRABATT Link to: GARAGENRABATT GARAGENRABATT Link to: FREIGABESCHEIN FÜR BRANDGEFÄHRLICHE TÄTIGKEITEN Link to: FREIGABESCHEIN FÜR BRANDGEFÄHRLICHE TÄTIGKEITEN FREIGABESCHEIN FÜR BRANDGEFÄHRLICHE TÄTIGKEITEN
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen