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Betriebliche Haftpflichtversicherung

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung bietet für einen Betrieb Versicherungsschutz gegen Schadenersatzforderungen aufgrund dessen betrieblicher Tätigkeit.

Diese Betriebshaftpflicht-Versicherung erfüllt dabei, wie jede andere Haftpflichtversicherung, eine Doppelfunktion. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solche, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab. Dies gilt für den Privatbereich ebenso wie für den Betriebs- bzw. Gewerbebereich.

Hat man gemäß dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) Schadenersatzverpflichtungen wegen eines Personen– oder Sachschadens zu erfüllen, leistet die Haftpflichtversicherung, sofern Deckung besteht, den Schadenersatzbetrag im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Da man gesetzlich in unlimitiertem Umfang für Schadenersatzverpflichtungen aufkommen muss, empfiehlt es sich der Wahl der Höhe der Versicherungssumme besonderes Augenmerk zu widmen.
Vor allem nach Personenschäden können sehr hohe Summen gefordert werden, da ggf. auch Schmerzensgeldansprüche und Verdienstentgänge anfallen.

Die Grundlage für die Prämienberechnung einer betrieblichen Haftpflichtversicherung sind die Lohnsumme und der Umsatz.

Entscheidend ist, dass die passende Betriebshaftpflicht-Versicherung für die jeweilige Betriebsart abgeschlossen wurde. Ein produzierender Betrieb birgt ein anderes Gefahrenpotential als ein Handelsbetrieb. Bei dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass die korrekte Betriebsart bzw. Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag angeführt wird, da es sonst zu Ablehnungen bei Schadenfällen kommen kann.

Beispiel: 
Ein Tischlereibetrieb, der auch als solcher eine betriebliche Haftpflichtversicherung hat, baut eine Küche in einem Einfamilienhaus ein. Im Zuge des Einbaus, der auch die Haushaltsgeräte beinhaltet, schließt er den E-Herd an den Starkstromanschluss an. Es kommt zu einem Kurzschluss und einem Feuerschaden. Der Versicherer lehnt die Leistung aus der betrieblichen Haftpflicht ab, da es sich bei der Schadenursache, dem Anschließen eines Elektrogerätes an Starkstrom um eine atypische Tätigkeit für einen Tischler handelt.

Damit der Fall aus dem Beispiel gedeckt wäre, müsste der Tischler eine entsprechende Berechtigung haben und dies in der Betriebshaftpflicht-Versicherung angeführt werden.

Diese 4 Bereiche sind grundsätzlich zu beachten:

  1. Grundstückshaftpflicht
    Für den Fall, dass sich jemand auf dem Betriebsgelände bzw. den Betriebsräumlichkeiten verletzt.
  2. Arbeitsrisiko/Tätigkeitsschäden
    Das Arbeitsrisiko hängt von der betrieblichen Tätigkeit ab. Versichert sind immer nur Tätigkeiten, die zu der Betriebsart bzw. Gewerbeberechtigung passen.
  3. Produktehaftung
    Als Hersteller haftet man für seine Produkte und muss bei Schadenfällen beweisen, dass sein Produkt nicht fehlerhaft war.
    Wird das eigene Produkt weiterverarbeitet, vermischt oder vermengt, empfiehlt sich eine „erweiterte Produktehaftung“.
  4. Umweltschäden
    Für den Fall, dass aufgrund der betrieblichen Tätigkeit eine Verschlechterung der Beschaffenheit des Erdreich, von Gewässern und der Luft entsteht.

Gut zu wissen!

Solltest Du einen Handelsbetrieb führen, der Artikel aus dem außereuropäischen Ausland importiert und verkauft, beachte, dass Du als Importeur genauso haftest wie als Hersteller. Das Gleiche gilt für Händler und Verkäufer, die den Importeur nicht bekannt geben (können). Auch sie haften letztendlich wie der Hersteller.

Video-Erklärung

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§ Link zum Gesetzestext

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B, Haftpflichtversicherung

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