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Direktes Klagerecht

Das direkte Klagerecht ist eine Besonderheit von Pflichthaftpflicht-versicherungen, wie bspw. der Kfz-Haftpflichtversicherung, die regelt, dass ein Geschädigter einen Rechtsanspruch auf Leistung durch den Versicherer des Schädigers hat.

Das bedeutet, dass der Geschädigte nach einem Versicherungsfall direkt beim Versicherer des Schädigers seine Ersatzansprüche geltend machen kann.
Es gelten dabei sämtliche Verjährungsfristen wie bei allen Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer selbst. Wichtig ist die rechtzeitige Anzeige der Ersatzansprüche binnen 1 Monat ab Kenntniserlangung.

Es handelt sich um eine „Kann-Regelung“, was bedeutet, dass der Geschädigte sich direkt an den Versicherer des Schädigers wenden oder seine Ansprüche an den Schädiger selbst richten kann. Sowohl der Versicherer als auch der ersatzpflichtige Schädiger haften gemeinsam.

Im Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (§26 KHVG) stellt die Definition des direkten Klagerechts eine erhebliche Vereinfachung für den geschädigten Dritten nach einem KFZ-Haftpflichtschaden seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Gut zu wissen!

Du bist nach einem KFZ-Unfall als Geschädigter aber üblicherweise gut beraten Dich direkt an den Versicherers des Unfallgegners zu wenden, da die Abwicklung um ein Vielfaches schneller läuft.

Sollten gegen Dich Ersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, musst Du dies Deinem Versicherer unverzüglich mitteilen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben, die der Versicherer als sachdienlich erachtet. Nur so kann Dein Versicherer den Sachverhalt prüfen und seiner Aufgabe ggf. unbegründete Ersatzansprüche abzuwehren nachkommen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext KHVG

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D, Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung|Schaden-/Versicherungsfall

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