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Witwenrente

Die Witwen-/Witwerrente ist eine Hinterbliebenenvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Falle eines Arbeitsunfalles mit Todesfolge der versicherten Person, haben Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Anspruch auf eine lebenslange Rente.
Bei nicht-verheirateten Paaren bzw. solchen, die keine eingetragene Lebensgemeinschaft haben, besteht kein Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente.

Die Höhe dieser Hinterbliebenenrente beträgt 20% der Bemessungsgrundlage des Verstorbenen.

Diese Rente wird auf 40% der Bemessungsgrundlage erhöht, wenn die Witwe das 60. Lebensjahr oder der Witwer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder solange die Witwe oder der Witwer durch Krankheit bzw. Gebrechen mehr als die Hälfte ihrer oder seiner Erwerbsfähigkeit für einen Zeitraum von zumindest 3 Monaten verloren hat.

Auf eine Witwen- /Witwerrente haben auch die frühere Ehepartnerin bzw. der frühere Ehepartner Anspruch, wenn vom Versicherten zum Zeitpunkt des Todes Unterhalt zu leisten war.

Gut zu wissen!

Die Auszahlung erfolgt steuerfrei 14x jährlich.

Hinterbliebenenrenten, also Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten, dürfen in Summe 80% der Bemessungsgrundlage des Verstorbenen nicht übersteigen!

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Sozialversicherung, W

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