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Rentengarantie

Als Rentengarantie , auch Garantiezeit genannt, wird jene im Vertrag definierte Zeitspanne bezeichnet, in welcher der Versicherer auf jeden Fall eine Rentenleistung aus einer Lebensversicherung erbringt.

In der Regel wird die Garantiezeit mit einem sogenannten „Rentenübergang“ angeboten.

Dies ist relevant, wenn der Leistungsempfänger, also die versicherte Person, innerhalb dieses garantierten Zeitraumes verstirbt. In solchen Fällen wird die Rente für die verbleibende Zeit an die Hinterbliebenen laufend bis zum Ende des Garantiezeitraumes ausbezahlt.

Gut zu wissen!

Dir muss klar sein, dass jede Garantie etwas kostet. Dies fällt vor allem ins Gewicht, wenn die vereinbarte Garantiezeit, die über die Lebenserwartung hinausgeht.

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Lebensversicherung, Personenversicherung, R|Schaden-/Versicherungsfall

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