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Inkasso

Der Einzug von Versicherungsprämien wird Inkasso genannt.
Abhängig von der vereinbarten Zahlungsfrequenz erfolgt das Inkasso jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig.

Gut zu wissen!

Die Prämienzahlung ist eine „Bringschuld“ des Versicherungsnehmers und dieser hat dafür zu sorgen, dass die fälligen Prämien rechtzeitig beim Versicherer einlangen.
Erfolgt keine rechtzeitige Prämienzahlung hat Dein Versicherer das Recht bei Verzug der Erstprämie vom Versicherungsvertrag zurückzutreten bzw. der Folgeprämie den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen gilt Leistungsfreiheit.

Wenn Du Deinem Versicherer ein SEPA-Mandat ausstellst, gibst Du ihm die Möglichkeit die Prämien von Deinem Konto abzubuchen. Das hat den Vorteil, dass Du nicht darauf vergessen kannst oder, bspw. urlaubsbedingt, Zahlungsfristen verstreichen lässt. 

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