Tierhalterhaftung
Eine Tierhalterhaftung entsteht wegen eines durch das Tier verursachten Personen– und Sachschäden für die man als Halter gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§1320 ff ABGB) haften muss.
Abhängig von der Tierart muss die entsprechende Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Beispiele für solche Versicherungslösungen sind die Hunde-Haftpflichtversicherung
und die Pferde-Haftpflichtversicherung.
In der Regel ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haltung von Kleintieren mitversichert.
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