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Erstprämie

Sobald die Versicherungspolizze dem Versicherungsnehmer zugeht, ist die Erstprämie, also eine erste Prämienzahlung fällig.

Sollte im Versicherungsvertrag eine Einmalprämie vereinbart worden sein, gelten die selben Regelungen wie für die Erstprämie. Für die Zahlung hat der Versicherungsnehmer gem. §38 VersVG 14 Tage Zeit.

Wird die Prämie nicht entrichtet, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadenfall leistungsfrei.

Gut zu wissen!

Dein Versicherer wird Dir keine eigene Mahnung bei ausgebliebener Zahlung der Erstprämie zusenden, da mit der Polizze eine qualifizierte Zahlungsaufforderung übermittelt wurde aus der neben der Zahlungsfrist die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hervorgehen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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