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Dienstleistungsfreiheit

Dienstleistungsfreiheit bedeutet, das jeder zugelassene Versicherer im EWR-Raum in einem anderen EWR-Staat Versicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land eine eigene Konzession zu haben.

Über die jeweils zuständige Behörde im Herkunftsland, für Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA), müssen sie vorab den Geschäftsbetrieb anmelden und die Genehmigung einholen. Nach der Anmeldung dürfen sie mittels Zweigniederlassungen oder über den freien Dienstleistungsverkehrs Versicherungsgeschäfte betreiben.

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