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Diebstahl (einfach)

Der einfache Diebstahl beschreibt die Entwendung einer beweglichen Sache.

Anders als bei einem Einbruchdiebstahl wird bei einem einfachen Diebstahl kein Hindernis überwunden um sich die Sache anzueignen.
Von Versicherern wird der einfache Diebstahl nicht oder nur mit sehr geringen Summenlimits versichert und außerhalb von versicherten Räumlichkeiten ist er in der Regel gänzlich ausgeschlossen.

Gut zu wissen!

Zu beachten ist die Unterscheidung zur „Beraubung“, da bei einem einfachen Diebstahl keine Gewalt ausgeübt bzw. angedroht wird.

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Allgemein, Betriebseinrichtungsversicherung, D, Haushaltsversicherung, Sachversicherung

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