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Vertrauensschaden

Unter einem Vertrauensschaden versteht man im Versicherungskontext idR. den Vermögensschaden eines Unternehmens aufgrund einer unerlaubten Handlung durch Betriebsangehörige oder betriebsfremde Personen.

Es handelt sich um unmittelbar vorsätzliche Handlungen, welche nach den gesetzlichen Regelungen über unerlaubte Handlungen zu Schadenersatz-Verpflichtungen führen, wie u.a. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue.

Video-Erklärung

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§ Link zum Gesetzestext

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Betriebsversicherung, Gewerbeversicherung, V

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