Sonderziehungsrecht (SZR)

Als Sonderziehungsrecht, idR. mit SZR abgekürzt, bezeichnet man eine eigene Werteinheit, die im Rahmen von internationalen Transportversicherungen zur Anwendung kommt.

Diese Werteinheit ergibt sich aus Kursen einzelner Währungskursen, wie Dollar, Pfund, Yen und Euro.

Beispiel:
Die Polizze weist als Summe für die Höchstentschädigung EUR 10 SZR/Einheit (kg) aus.
Versendet werden Waren im Gesamtwert vom EUR 5.000, mit einem Gewicht von 400 kg. Durch die Vereinbarung des SZR ergibt sich eine Höchstentschädigungsleistung von EUR 4.000.

Die Deckungslücke von EUR 1.000 wäre bei diesem Beispiel nicht gedeckt.

Da sich aufgrund von Währungsunterschieden und -schwankungen der Umfang der Haftung verändern kann, definieren die Sonderziehungsrechte eine „einheitliche Währung“, die im Versicherungsvertrag als Versicherungssumme dienen.

Relevant ist dies vor allem für Spediteure, die bei Verlust oder Beschädigung von übernommenen Waren haften und eine entsprechende Versicherung verpflichtend haben müssen.

Gut zu wissen!

Besonders bei Dingen mit geringem Gewicht, aber hohen Werten empfiehlt es sich zweimal hinzuschauen und ggf. die Versicherungsdeckung anzupassen oder eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.