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Sonderklassegebühr

Eine Sonderklassegebühr, auch Sonderklassegeld genannt, ist ein Honorar, das ein leitender Arzt auf seinen Namen einem Patienten der Sonderklasse vorschreiben darf.

Soweit ein solches Honorar im Namen und auf Rechnung eines Arztes eingehoben wird bzw. diese weitergeleitet wird, handelt es sich um eine Einkunft aus selbständiger Arbeit nach § 22 Z 1 EStG und ist damit steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevant.

Grundsätzlich gibt es gesetzliche und vertragliche Regelungen dazu, die auch berücksichtigen, dass solche Einkünfte mit den übrigen Ärzten der Abteilung im Institut geteilt werden müssen. („Sondergebührenrichtlinie“)

Gut zu wissen!

Bitte beachte, dass nach dem Ärztegesetz eine Pflicht zur Meldung solcher Einkünfte an die SVS besteht, die abhängig von der Landesärztekammer auch automatisch erfolgen kann.
Das ist u.a. relevant, wenn es um die Beitragshöhe für den Wohlfahrtsfonds geht.

Da Sonderklassegelder auf alle Ärzte einer Abteilung aufgeteilt werden, ist dieses Thema auch für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung relevant.

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