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Mangelfolgeschaden

Unter Mangelfolgeschaden versteht man Schäden, die als indirekte Folge eines Mangels entstehen, jedoch nicht den Mangel selbst betreffen.

Mangelfolgeschäden gehen über den unmittelbaren Schaden eines defekten Produktes oder der mangelhaften Dienstleistung hinaus und stellen weitere Schäden dar, die durch den jeweiligen Mangel verursacht wurden.

Mangelfolgeschäden fallen nicht unter die Regelungen der Gewährleistung, sondern können ausschließlich über Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Beweislast hat der Geschädigte.
Diese Thematik kommt idR. im Kontext von Kaufverträgen, Werkverträgen und Dienstleistungen vor.

Beispiel:
Herr M. kauf eine neue Waschmaschine. Nach der Installation stellt sich heraus, dass die Waschmaschine nicht dicht ist, ausläuft und infolge den Boden beschädigt.
Dieser muss nun repariert oder getauscht werden.

In diesem Beispiel ist das defekte Gerät der unmittelbare Schaden, der als Mangelfolgeschaden den beschädigten Boden verursacht.

Mangelfolgeschäden sind also die indirekte Folge aufgrund des ursprünglichen Mangels.

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M, Schaden

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