Laufende Versicherung

Von einer laufenden Versicherung spricht man, wenn bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die versicherten Interessen nur der Gattung nach bezeichnet werden und erst nach der Entstehung des konkreten Risikos dem Versicherer einzeln gemeldet werden.

Dies findet sich oft im Rahmen von Transport-versicherungen.
Der Versicherer ist im Voraus dazu verpflichtet, für die im Versicherungsvertrag beschriebenen Güter auf den allgemein beschriebenen Transporten (Transportwege, – mittel, etc.) Versicherungsschutz zu gewähren. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die einzelnen Transporte vor deren Durchführung rechtzeitig seinem Versicherer zu melden (sie zu „deklarieren“).

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