Indirektversicherung
Bei Indirektversicherungen, das sind betriebliche Lebensversicherungen, schließt ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter einen Versicherungsvertrag ab. Die versicherte Person ist der jeweilige Mitarbeiter.
Solche Versicherungen werden bspw. für die Finanzierung von Abfertigungsansprüchen genutzt.
Bei Pensionsantritt oder Todesfall der versicherten Person erhält das Unternehmen die Versicherungsleistung um damit die Ansprüche des Mitarbeiters bzw. dessen Hinterbliebenen befriedigen zu können.
Das Gegenteil der Indirektversicherung ist die Direktversicherung, bei der die Leistung direkt an die versicherte Person ausbezahlt wird.
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