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Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung ist eine Möglichkeit für eine steuerfreie Zukunftsvorsorge, bei welcher Arbeitnehmer € 300,00 Gehalt p.a. zugunsten einer Pensionsvorsorge verwenden.

Die Beiträge werden nicht in den Lohnnebenkosten berücksichtigt und werden vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe in eine Lebensversicherung eingezahlt.

Gut zu wissen!

Die aus diesem Lebensversicherungsvertrag resultierende lebenslange Pension ist steuerfrei.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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G, Lebensversicherung, Personenversicherung

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