DIC-Deckung

Die Abkürzung DIC steht für „Difference in Conditions“ und bezeichnet eine Deckung bzw. Klausel, die den Versicherungsschutz von mitversicherten Unternehmen im Rahmen eines Vertrages bei Bedarf erhöht.

Üblicherweise sind solche Vertragsinhalte bei großen international tätigen Unternehmen zu finden, wenn national vorhandene Versicherungslösungen keine passenden Deckungen oder Sublimits bieten; bspw. für Naturkatastrophen.

Beispiel:
Das Unternehmen Muster Holding hat in verschiedenen Ländern mehrere Tochtergesellschaften, die jeweils für sich individuelle Versicherungsverträge haben.
Die Muttergesellschaft schließt eine Polizze ab, die, sollte der Versicherungsschutz einer Tochter im Vergleich geringer sein, deren Versicherungsschutz bis zum Limit der „Mutter-Polizze“ erhöht.

Dies wird in der DIC-Deckung beschrieben.