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Abfindungs­erklärung

Im Zuge der Erledigung von Schäden erhält der Versicherungsnehmer bzw. der Anspruchsteller eine Abfindungserklärung durch deren Bestätigung er auf gegenwärtige oder künftige Ansprüche aus dem aktuellen Schadenfall verzichtet.

Man erklärt damit, dass mit der vom Versicherer angebotenen/geleisteten Zahlung sämtliche weiteren Ansprüche abgefunden sind.

Bei einer Unfallversicherung bspw. würden nachträgliche Ansprüche aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes infolge des Versicherungsfalles nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn eine Abfindungsvereinbarung getroffen wurde. Eine angebotene „einfache rasche Abwicklung“ ist daher kritisch zu betrachten.

Gut zu wissen!

Solche Abfindungserklärungen müssen von Dir nicht zwingend unterschrieben werden, da der Versicherer keinen Rechtsanspruch darauf hat.

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