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Außenversicherung

Die Außenversicherung deckt Schäden an versicherten Sachen, die sich zeitweise außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten befinden.

IdR. ist der örtliche Geltungsbereich einer im Versicherungsvertrag enthaltenen Außenversicherung begrenzt und gilt in Europa im geographischen Sinn sowie den Mittelmeer-Anrainerstaaten.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers wird subsidiär erbracht und ist mit einem Prozentsatz der (Haushalts)Versicherungssumme begrenzt; bspw. 10%.

Beispiel:
Herr K hat eine Haushaltsversicherung mit der Versicherungssumme EUR 70.000,00. Während einer Urlaubsreise im europäischen Ausland wird in sein Hotelzimmer eingebrochen und sein Reisegepäck entwendet. Da der Schaden weder durch das Hotel noch seine Kreditkarte abgedeckt ist, ersetzt die Außenversicherungs-deckung im Rahmen seines Versicherungsvertrages bis zu EUR 7.000,00. 

Zu beachten ist, dass die Außenversicherung nicht für Zweitwohnsitze des Versicherungsnehmers gilt und auch bei einfachen Diebstahl nicht deckt.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

Video-Erklärung

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A, Haushaltsversicherung, Sachversicherung

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