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Sachschaden

Ein Sachschaden ist ein solcher, der eine Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Sachen zur Folge hat.

Allgemein betrachtet kann man Sachschäden in folgende Gruppen einteilen:

  • Wesentliche Schäden
    Mängel mit Einfluss auf die Gebrauchsfähigkeit einer Sache.
    Sobald die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt ist, ist eine Reparatur oder ein Ersatz erforderlich.
  • Unwesentliche Schäden
    Mängel, die keinen Einfluss auf die Gebrauchsfähigkeit einer Sache haben.
    Bei solchen Schäden werden durch den Versicherer meist Preis-/Wertminderungen ersetzt.
  • Behebbare Schäden
    Die Reparatur der beschädigten Sache ist möglich und wirtschaftlich vertretbar.
  • Nicht-behebbare Schäden
    Hier ist nur eine Neuanschaffung zielführend.
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