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Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Der Baustein Arbeitsgerichts-Rechtsschutz bietet Kostenübernahme für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen für Streitigkeiten vor Gerichten, die aus Dienstverhältnissen entstehen.

Die typischen Versicherungsfälle sind:

  • Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor österreichischen Arbeitsgerichten
  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen

Oft ist auch die Kostenübernahme für eine außergerichtliche Interessenswahrnehmung im Versicherungsumfang berücksichtigt. Dies aber nur bis zu einer bestimmten Obergrenze, die meist als Prozentsatz der Versicherungssumme dargestellt wird.

Je nach Vertragsgestaltung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Berufs- und/oder Betriebsbereich und auf bestimmte Personen.
Im Berufsbereich gilt der Versicherungsschutz in der Regel für den Versicherungsnehmer sowie Ehe-/Lebenspartner und gemeinsame minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben.
Im Betriebsbereich ist üblicherweise der Betrieb als Versicherungsnehmer versichert.

Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eintreten, sind daher nicht versichert.

Beispiel:
Nach einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber wird vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgegangen.

Gut zu wissen!

Beachte, dass dieser Rechtsschutz-Baustein in der Regel für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kollektivvertragsrecht keinen Versicherungsschutz bietet.

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§ Link zum Gesetzestext

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A, Rechtsschutzversicherung|Neuabschluss

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