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Abwendungspflicht

Abwendungspflicht, bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss um einen Schaden abzuwehren.

Er soll also so handeln „als ob er nicht versichert wäre“.

Ist dennoch ein Schadenfall eingetreten, sind die vom Versicherer erteilten Weisungen zur Schadenminderung zu befolgen und die damit verbundenen Aufwände werden durch den Versicherer getragen. Dies ist mit ein Grund warum Schadenmeldungen unverzüglich erfolgen müssen.

Die Pflicht den Schaden zu verhindern zu halten ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die vor Eintritt eines Versicherungsfalles gilt.

Gut zu wissen!

Auch die Kosten für erfolglose Aufwendungen im Zuge der Schadenminderung hat der Versicherer zu übernehmen, sofern er diese angeordnet hat.

Schadenminderungskosten, die anfallen, weil sie Dir der Versicherer im Schadenfall vorschreibt, werden im Rahmen der Versicherungssumme Deines Vertrages nicht berücksichtigt, wenn es um die Feststellung einer Unterversicherung geht.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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