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Kapitalgarantie

Als Kapitalgarantie bei kapitalbildenden Lebensversicherungen bezeichnet man das Versprechen des Versicherers, dass zum Ende der Ansparphase, also mit dem vereinbarten Ablauf der Versicherung, zumindest die Höhe der eingezahlten Sparprämien ausbezahlt wird.

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K, Lebensversicherung, Personenversicherung|Schaden-/Versicherungsfall

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