Alternativkosten
Unter Alternativkosten, auch Opportunitätskosten genannt, versteht man den Nutzen, den man verliert, weil eine bestimmte Entscheidung getroffen wurde und dadurch auf eine andere Möglichkeit verzichtet wurde.
Einfach gesagt: Wenn man 2 Optionen hat und sich für Option A entscheidet, sind Alternativkosten das, was mit Option B erreicht hätte werden können.
Es geht also nicht um Kosten, die tatsächlich gezahlt werden, sondern um den entgangenen Vorteil aufgrund einer bestimmten Entscheidung.
Beispiel:
Ein Unternehmen hat 100.000 Euro Budget und kann sich zwischen zwei Projekten entscheiden:
- Projekt 1:
Durch eine neue Vertriebssoftware können aufgrund von Effizienzsteigerung rund 20.000 Euro Gewinn erzielt werden- Projekt 2:
Wenn man ein neues Produkt entwickelt, werden 35.000 Euro als Gewinn erwartet.Das Unternehmen entscheidet sich für das 1. Projekt.
Die Opportunitätskosten sind in diesem Fall die 35.000 Euro, die mit dem 2. Projekt möglich gewesen wären.
Der entgangene Nutzen beträgt 15.000 Euro.
Alternativkosten bezeichnet werden, werden im Versicherungswesen vorrangig im Rahmen der Schadenabwicklung relevant.
Häufig im Zusammenhang mit der Schadenminderungspflicht.
Bspw. können im Falle einer Betriebsunterbrechung Opportunitätskosten geltend gemacht werden, wenn dies im Versicherungsvertrag berücksichtigt wurde.

