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Außergewöhnliche Naturgewalten (AGNAT)

Als außergewöhnliche Naturereignisse, kurz AGNAT, gelten Gefahren wie Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen, Muren und Lawinen.

Schäden an den versicherten Sachen aufgrund solcher Gefahren sind bei Sachversicherungen nicht automatisch, und wenn üblicherweise nur mit sehr geringen Summen, gedeckt.

Gut zu wissen!

Versicherer bieten in der Regel gegen Prämienzuschlag Erhöhungen der Sublimits für außergewöhnliche Naturgewalten an.

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