Mündelsichere Veranlagung
Mündelsichere Veranlagungen haben ein besonders geringes Ausfallsrisiko, wie bspw. Bundesanleihen, und dienen zur Vermögensanlage von Geldern bevormundeter Personen.
Gänzlich risikolos sind solche Veranlagungen aber nicht, da sie trotzdem marktbedingten Schwankungen unterliegen.
Wird Vermögen einer Person verwaltet, die bspw. minderjährig oder besachwaltet ist, muss das zuständige Pflegschaftsgericht die Form der Veranlagung als mündelsicher anerkennen. Anstelle von sicheren Wertpapieren können aber auch andere Veranlagungsformen anerkannt werden.
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