IDD

Die Insurance Distribution Directive, zu Deutsch “Versicherungsvertriebsrichtlinie“, die mit 2016 in Kraft getreten ist, regelt Vorschriften für den Vertrieb von Versicherungsprodukten für einen einheitlichen Standard im EU-Raum.
Diese Vorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Versicherungsnehmer sowie der Vereinheitlichung des Vertriebsrechts.

Sämtliche im Versicherungsvertrieb tätigen Personen sowie all jene, die in leitender Funktion mitwirken, müssen ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen um im Sinne der IDD ihrer Aufgabe nachgehen zu können. Erforderlich sind 15 Stunden fachlicher Weiterbildung bzw. 5 Stunden bei Vermittlern in Nebentätigkeit.

Geregelt sind in der IDD u.a. auch Informationspflichten des Versicherungsvertreibers und der Ablauf des Beratungsprozesses, welcher die relevanten Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie daraus resultierende Produktempfehlungen beinhaltet. Jeder Versicherungsvertrag hat somit dem tatsächlichen Kundenbedarf zu entsprechen.