Fuhrpark-Versicherung

(Flottenvertrag) Bei KFZ-Versicherungen kann, wenn bei einem Versicherer eine größere Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers versichert wird, ein Flottenvertrag bzw. eine Fuhrpark-Versicherung erstellt werden.

Der gesamte Fuhrpark eines Unternehmens wird in einer Versicherungspolizze geführt und kumuliert für die Prämienabrechnung erfasst.

Eine alternative Möglichkeit Fuhrparks zu versichern ist mittels Rahmenverträgen.