VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / FREMDVERGLEICH2 / WIKI3 / F4 / FREMDVERGLEICH

Fremdvergleich

Der Fremdvergleich, im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge, besagt, dass es bei der Gestaltung von Pensionszusagen keine Vorteile für Gesellschafter und deren Familienmitglieder geben, die Nicht-Gesellschafter und Nicht-Familienmitglieder nicht bekommen hätten.

Dies ist vor allem relevant, wenn Mitarbeitenden einer Personengesellschaft (OG, KG) oder eines Einzelunternehmens eine Pensionszusage gegeben wird.

Begünstigte Personen müssen also eine demensprechende Funktion im Betrieb haben – unabhängig von privaten Verhältnissen.

Beispiel:
Die Ehefrau des Geschäftsführers ist die Leiterin der Buchhaltung.
Da sie aufgrund ihrer Funktion auch eine Pensionszusage bekommen hätte, wenn es kein eheliches Verhältnis gäbe, ist alles in Ordnung.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
F

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: SCHADFEUER Link to: SCHADFEUER SCHADFEUER Link to: DATENLECK Link to: DATENLECK DATENLECK
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen