Flottenvertrag

(Fuhrpark-Versicherung) Bei KFZ-Versicherungen kann, wenn bei einem Versicherer eine größere Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers versichert wird, ein Flottenvertrag bzw. eine Fuhrpark-Versicherung erstellt werden.

Der Fahrzeugbestand eines Unternehmens wird dabei in einer Versicherungspolizze geführt und kumuliert für die Prämienabrechnung erfasst.

Eine alternative Möglichkeit Fuhrparks zu versichern ist mittels Rahmenverträgen.