Flottenvertrag
(Fuhrpark-Versicherung) Bei KFZ-Versicherungen kann, wenn bei einem Versicherer eine größere Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers versichert wird, ein Flottenvertrag bzw. eine Fuhrpark-Versicherung erstellt werden.
Der Fahrzeugbestand eines Unternehmens wird dabei in einer Versicherungspolizze geführt und kumuliert für die Prämienabrechnung erfasst.
Eine alternative Möglichkeit Fuhrparks zu versichern ist mittels Rahmenverträgen.
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