Ersatztaggeld

Das Ersatztaggeld im Rahmen einer Sonderklasse-Versicherung wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht die Sonderklasse in Anspruch nimmt.

Der Versicherer muss in diesem Fall keine Kosten für die Krankenhausbehandlung erbringen, und leistet anstelle dessen den im Vertrag vereinbarten Betrag pro Tag der stationären Behandlung.

Gut zu wissen!

Abhängig vom Tarif Deiner Sonderklasse-Versicherung kann das Ersatztaggeld über € 100 p.T. betragen.