Belegschäden

Als Belegschaden bezeichnet man einen Schaden an einem fremden Tier, der im Zuge eines Deckaktes diesem Tier zugefügt wird.

Ein solcher Deckungsbaustein im Rahmen einer langwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung bzw. einer Haftpflichtversicherung für die Zuchttiere ist wichtig, wenn eigene Tiere für die Zucht eingesetzt werden.

Beispiel:
Landwirt A stellt seinen Stier einem anderen Landwirt B zur Verfügung, damit dessen Kuh gedeckt wird.

Stiere sind eher nicht die zärtlichsten Liebhaber und während des Deckakts, also des „Belegens“, verhält sich dieser ungestüm oder rutscht ab.
Dies führt zu einer schweren Verletzung der Kuh, die daraufhin tierärztlich versorgt werden oder im schlimmsten Fall sogar notgeschlachtet werden muss.
Landwirt B entstehen Kosten, die er von A einfordert.

Der Versicherungsschutz bezieht sich dann auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an fremden zu belegenden Tieren.

Gut zu wissen!

Die „normale“ Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die bspw. auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung inkludiert ist, deckt Schäden, die von Deinem versicherten Tier verursacht werden.
Da es sich bei Belegschäden um ein spezielles Risiko, also das Belegen bzw. Decken, handelt, muss dies im Versicherungsvertrag gesondert beantragt werden.