Beginn der Versicherung

Man unterscheidet zwischen einem formellen, materiellen und einem technischen Beginn der Versicherung.

  • Als „formeller Beginn“ gilt der Anfang des Versicherungsvertragsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, also ab Annahme des Antrages.
  • Der „materielle Beginn“ ist jener Zeitpunkt ab dem der der Versicherer bei Schäden leistet.
  • Unter „technischer Beginn“ ist jener Zeitpunkt zu verstehen ab dem Versicherungsprämie verrechnet wird.