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Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz „MdE“, liegt vor, wenn die sozialversicherte Person infolge Arbeitsunfall, Wegunfall oder Berufskrankheit geringere Möglichkeiten im Erwerbsleben hat.

Die MdE wird als Prozentsatz dargestellt und ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe einer Versehrtenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Tätigkeitsbereich, der zum Unfallzeitpunkt ausgeübt wurde, ist nicht relevant bei der Berechnung des Grades der MdE. Auch auf individuelle Ausbildungen und bisherige Berufe des Versicherten wird bei der Feststellung keine Rücksicht genommen.
Betrachtet werden alle versicherten Berufe in Österreich und die Möglichkeiten einer Person mit den jeweiligen körperlichen Einschränkungen am Arbeitsmarkt.

Gut zu wissen!

Die gesetzliche Unfallversicherung nutzt zur Feststellung, wie auch die private Unfallversicherung, sogenannte „Gliedertaxen“ um das Ausmaß eines körperlichen Schadens nach einem Unfall bzw. infolge Berufskrankheit einschätzen zu können.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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M, Sozialversicherung|Unfallversicherung

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