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Schadenfall

(Versicherungsfall) Als Schadenfall, auch Versicherungsfall genannt, wird das Ereignis bezeichnet, welches die Leistungspflicht des Versicherers bewirkt.

Ob das bestimmte Ereignis versichert ist oder nicht bzw. ob Deckung besteht und der Versicherer leisten muss, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.

Gut zu wissen!

Beachte nach Eintritt des Versicherungsfalles die im Vertrag definierten Obliegenheiten, damit die Leistungspflicht Deines Versicherers nicht beschränkt ist bzw. dieser sogar leistungsfrei ist.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, S|Schaden-/Versicherungsfall

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