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Niederlassungsfreiheit

Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Versicherer sowie Versicherungsvermittler das Recht Versicherungsgeschäfte zu tätigen ohne in den einzelnen Ländern eine Zulassung zu besitzen.

Ausreichend ist die Zulassung im Herkunftsland, das in der Europäischen Union liegen muss.

Es muss lediglich über die zuständige Behörde im Herkunftsland angemeldet werden, dass man Geschäfte im jeweiligen Zielland tätigt, was infolge über die dortigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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