Heißarbeiten
Als Heißarbeiten bezeichnet man Tätigkeiten, wie Schweißen, Löten, Flämmen, Flexen, Farbabbrennen, etc.
Diese Arbeiten sind idR. mit einer besonders hohen Brandgefahr verbunden und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit, da brennbare Materialien auch, wenn diese nicht direkt bearbeitet werden, in Brand geraten können.
Beispiel:
Schweißarbeiten an der Außenseite eines Stahlkessels.
Auch, wenn der Kessel nicht gefüllt ist, können verbliebene Gase zu einer Explosion führen.
Besonders, wenn um den Arbeitsplatz Kanäle, Rohre, Schächte oder Hohlräume vorhanden sind, kann ein Ausbruch eines Feuers begünstigt werden.
IdR. werden schriftliche Freigaben, sogenannte Heißarbeitsscheine, für die Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten vorgeschrieben.
Generell gilt bei Heißarbeiten, dass die Vorbereitung eine wichtige Schutzmaßnahme darstellt und solche Tätigkeiten gemäß Brandschutzordnung angemeldet und ggf. auch überwacht werden müssen.
Informationen dazu sind v.a. in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) zu finden.
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